Der health innovation hub (hih) des Bundesgesundheitsministeriums lud am Donnerstag, den 27. Februar 2020, zur DiGA-Sprechstunde XXL #FastTrack nach Heidelberg ein. Es sind nur noch wenige Monate bis zur Realisierung des großen Vorhabens DVG. Ab Mai 2020 sollen die ersten Anbieter von Gesundheitsanwendungen Anträge zur Aufnahme in das DIGA-Verzeichnis stellen können. Noch sind nicht alle Details und Einzelheiten zum Antragsprozess sowie den Aufnahmevoraussetzungen geklärt. Deshalb – und nicht zuletzt wegen der vielen noch offenen Fragen im Bereich der Implementierung von digitalen Gesundheitsanwendungen im Gesundheitsmarkt – fanden ca. 300 Teilnehmer trotz Sturmwarnung und Corana-Virus den Weg nach Heidelberg.

Das Team des health innovation hub erläuterte gemeinsam mit Vertretern des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Antragsprozess sowie die Voraussetzungen, die eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) zu erfüllen hat, um vom BfArM zur Regelerstattung zugelassen zu werden. Von zentraler Bedeutung ist hierzu der Nachweis sogenannter positiver Versorgungseffekte, welche entweder auf einem medizinischen Nutzen im engeren Sinne oder auf patientenrelevanten Struktur- und Verfahrensverbesserungen in der Versorgung beruhen können. Hersteller haben auch die Möglichkeit, den Nachweis positiver Versorgungseffekte im Rahmen einer 12-monatigen Erprobungsphase in der Regelversorgung zu erbringen. Dass die von den Anbietern aufgestellten Basishypothesen hinsichtlich der Versorgungsverbesserung nicht immer innerhalb der ersten 12 Monaten zur Gänze nachzuweisen sein werden, bremst den Enthusiasmus des Marktes jedoch nicht. Zu revolutionär und vielversprechend sind die erwarteten Mehrwerte für alle Stakeholder. Ein Nachweis von Struktur- und Verfahrensverbesserungen ist offensichtlich nur schwer messbar – es obliegt derzeit noch der Fantasie aller Beteiligten, wie konkrete Evaluationsdesigns hierzu aussehen könnten. In Anbetracht der oft vernommenen Versorgungslücken und Ineffizienzen durch Sektorengrenzen im deutschen Gesundheitssystem ist diese DiGA-Zweckbestimmung jedoch nicht weniger relevant.

Besonders begrüßenswert war der Slot, welchen das hih für die Meinung der Ärzte zu digitalen Gesundheitsanwendungen reserviert hatte. Hier wurde das bestätigt, was im DITG im Rahmen des TeLiPro-Systems bereits seit mehreren Jahren praktiziert wird. Gewünscht werden outcome-orientierte digitale Anwendungen, die dem Arzt eine niederschwellige Partizipation mit minimalem Aufwand, aber möglichst hoher Patientenkontrolle ermöglichen und das Thema Lebensstilintervention in den Vordergrund stellen.